Sachverständigenbüro für Architekten-
und Ingenieurhonorare

Sachverstand

Von einem Sachverständigen wird Sachverstand erwartet. Doch auch unter Sachverständigen gibt es große qualitative Unterschiede.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige verfügen nachweislich über herausragende Kenntnisse auf ihrem jeweiligen Fachgebiet. In einem aufwendigen Prüfverfahren müssen diese ihre besonderen Fachkenntnisse unter Beweis stellen und unterstehen auch nach Abschluss der Prüfungen der ständigen Aufsicht ihrer Bestellungskörperschaften. Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sind verpflichtend. Öffentlich bestellte Sachverständige sind u.a. darauf vereidigt Gutachten unparteiisch, unabhängig und gewissenhaft zu erstatten, sie müssen darüber hinaus vertrauenswürdig und integer sein. Als „Qualitätssiegel“ dürfen sie das Signet der ö.b.u.v. Sachverständigen tragen.

Die Architektin Dipl.-Ing. Elisabeth Heinemann wurde von der IHK Schwaben als Sachverständige für Honorare für Architektenleistungen öffentlich bestellt und vereidigt.


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