Sachverständigenbüro für Architekten-
und Ingenieurhonorare

Die HOAI - Honorarordnung für Architekten- und Ingenieure

Bei der HOAI handelt es sich um die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Die derzeit aktuelle Fassung ist die HOAI 2021, welche am 1.1.2021 in Kraft getreten ist. Für alle Verträge, welche bis zum 31.12.2020 (und nach dem 17.07.2013) geschlossenen wurden, gilt die HOAI 2013.
In der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) ist die Vergütung von Architekten- und Ingenieurleistungen geregelt.

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