Im Zusammenhang mit der Vergütung von Planungs- und Überwachungsleistungen
Erstellung von Gutachten
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Gerichtsgutachten
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Privatgutachten zur Verwendung bei Gericht oder zur Streitschlichtung sowie zur Mediation
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Schiedsgutachten
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Stellungnahmen / Kurzgutachten
Beratungen
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über die Honorarhöhe
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zur Berechnung von Honoraren
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fachliche Gestaltung von Architektenverträgen
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zu erbrachter Architektenleistung
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zur mitzuverarbeitenden Bausubstanz
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zur Objektabgrenzungen i.S. der HOAI
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über die Höhe der »üblichen Vergütung«
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über die Höhe eines angemessenen Honorars
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persönliche Beratung, auch telefonisch
Prüfungen
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Prüfung der Schlussrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen
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Erstellung von prüffähigen Schlussrechnungen über Architekten- und Ingenieurleistungen
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Abgrenzung »Grundleistungen« von »Besonderen Leistungen«
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Bewertung von erbrachen Architekten– und Ingenieurleistungen
Beratung, Stellungnahmen und Gutachten zu folgenden Themenbereichen
- Bewertung von erbrachten Grundleistungen oder erbrachten Architekten- und Ingenieurleistungen
- Bewertung hinsichtlich der Anzahl der Objekte gem. § 2 Abs. 1 HOAI
- Honorarermittlung beim Auftrag für mehrere Objekte gemäß § 11 HOAI
- Ermittlung der Honorarzone gem. § 5 HOAI
- Bewertung der anrechenbaren Kosten gem. § 4 HOAI
- Ermittlung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz § 2 Abs. 7 HOAI
- Erstellung von Schlussrechnungen für Architekten- und Ingenieurleistungen
- Überprüfung hinsichtlich der Prüffähigkeit von Schlussrechnungen für Architekten- und Ingenieurleistungen
- Honorarermittlung für Änderungsleistungen und wiederholt erbrachter Grundleistung
- Höhe des Umbau- und Modernisierungszuschlags
- Honorarermittlung beim Planen und Bauen im Bestand
- Beratend tätig für alle Leistungsbilder der HOAI: Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Leistungsbild Freianlagen, Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Leistungsbild Verkehrsanlagen sowie den Leistungsbildern der Fachplanung Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung, außerdem der Flächenplanung