Sachverständigenbüro für Architekten-
und Ingenieurhonorare

Leistungen

Im Zusammenhang mit der Vergütung von Planungs- und Überwachungsleistungen

Erstellung von Gutachten

  • Gerichtsgutachten
  • Privatgutachten zur Verwendung bei Gericht oder zur Streitschlichtung sowie zur Mediation
  • Schiedsgutachten
  • Stellungnahmen / Kurzgutachten

Beratungen

  • über die Honorarhöhe
  • zur Berechnung von Honoraren
  • fachliche Gestaltung von Architektenverträgen
  • zu erbrachter Architektenleistung
  • zur mitzuverarbeitenden Bausubstanz
  • zur Objektabgrenzungen i.S. der HOAI
  • über die Höhe der »üblichen Vergütung«
  • über die Höhe eines angemessenen Honorars
  • persönliche Beratung, auch telefonisch

Prüfungen


  • Prüfung der Schlussrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen
  • Erstellung von prüffähigen Schlussrechnungen über Architekten- und Ingenieurleistungen
  • Abgrenzung »Grundleistungen« von »Besonderen Leistungen«
  • Bewertung von erbrachen Architekten– und Ingenieurleistungen

Beratung, Stellungnahmen und Gutachten zu folgenden Themenbereichen

  • Bewertung von erbrachten Grundleistungen oder erbrachten Architekten- und Ingenieurleistungen
  • Bewertung hinsichtlich der Anzahl der Objekte gem. § 2 Abs. 1 HOAI
  • Honorarermittlung beim Auftrag für mehrere Objekte gemäß § 11 HOAI
  • Ermittlung der Honorarzone gem. § 5 HOAI
  • Bewertung der anrechenbaren Kosten gem. § 4 HOAI
  • Ermittlung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz § 2 Abs. 7 HOAI
  • Erstellung von Schlussrechnungen für Architekten- und Ingenieurleistungen
  • Überprüfung hinsichtlich der Prüffähigkeit von Schlussrechnungen für Architekten- und Ingenieurleistungen
  • Honorarermittlung für Änderungsleistungen und wiederholt erbrachter Grundleistung
  • Höhe des Umbau- und Modernisierungszuschlags
  • Honorarermittlung beim Planen und Bauen im Bestand
  • Beratend tätig für alle Leistungsbilder der HOAI: Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Leistungsbild Freianlagen, Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Leistungsbild Verkehrsanlagen sowie den Leistungsbildern der Fachplanung Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung, außerdem der Flächenplanung
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