Sachverständige für Architekten- und Ingenieurhonorare
Die Vergütung von Architekten- und Ingenieuren ist gesetzlich in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – kurz HOAI – geregelt. Seit dem 01.01.2021 gilt die neue HOAI 2021 und die Höhe des Honorars kann frei vereinbart werden. Die Honorarordnung dient somit als Orientierungshilfe aber auch als Vertragsgrundlage. Aufgrund der Komplexität dieser Verordnung kommt es in der Praxis immer wieder zu Irritationen oder auch zu Streit über die Art und Weise der Abrechnung und somit auch über die tatsächliche Höhe des Architekten- oder Ingenieurhonorars.
Die Sachverständige Dipl.-Ing. Elisabeth Heinemann berät unparteiisch und neutral Bauherrn, Architekten und Ingenieure zu allen Honorarfragen im Zusammenhang mit der HOAI und der üblichen oder angemessenen Vergütung. Sie verfügt über jahrelange Erfahrung aus der Praxis als Architektin und hat sich auf die Tätigkeit als Sachverständige für die Honorierung von Architekten- und Ingenieurleistungen spezialisiert, erstellt Gutachten oder berät zu allen auftretenden Sachfragen. Die Art der Beratung ist immer individuell auf den Sachverhalt, die Fragestellung und die Erfordernisse abgestimmt. So gehören neben kleinen Beratungsanfragen oder kurzen Stellungnahmen sowie der Prüfung oder Erstellung einer Schlussrechnung für Architekten- und/oder Ingenieurleistungen insbesondere Gutachten zur Verwendung vor Gericht oder außergerichtlich zu ihrem Leistungsspektrum. Als öffentliche bestellte und vereidigte Sachverständige für Honorare für Architektenleistungen erstattet sie auch Gerichtsgutachten.
Mit den Begriffen wie die »anrechenbare Kosten«, die »Honorarzone«, der »Honorarsatz« oder auch den »Leistungsphasen« beschäftigt sich der Laien-Bauherr oft zum ersten Mal beim Abschluss eines Architektenvertrages oder wenn er eine Rechnung des Architekten oder Ingenieurs erhält. Viele grundlegende Fragen werden in den FAQs beantwortet. Darüber hinaus können individuelle Anfragen im Rahmen einer Beratung beantwortet werden.
Aber auch Architekten/ Ingenieure, öffentliche Auftraggeber, Immobilieninvestoren und Körperschaften benötigen honorarfachliche Unterstützung, z.B. auch beim Bauen im Bestand, bei der Beurteilung und Bewertung von der vorhandenen und mitzuverarbeitenden Bausubstanz, bei der Abgrenzung von Besonderen Leistungen gegenüber den Grundleistungen oder bei der Berechnung von Änderungshonoraren sowie wiederholt erbrachten Grundleistungen. Vermehrt stellt sich auch die Frage nach einer üblichen oder angemessenen Vergütung. Für alle diese fachlichen Fragen steht Ihnen die Sachverständige Dipl.-Ing. Elisabeth Heinemann mit Wissen und jahrelanger Erfahrung zur Verfügung.
Nicht zuletzt stellt sich bei der Ermittlung oder bei der Bezahlung des Honorars oft die Frage, ob die vertraglich vereinbarte Architektenleistung auch tatsächlich erbracht ist. Über die erbrachten Leistungen herrschen zwischen Architekt und Bauherr oft unterschiedliche Vorstellungen. Eine fachliche Beurteilung durch die Sachverständige schafft Klarheit.